KOSTEN


Anwaltliche Kosten sorgen bei vielen für Unbehagen, weil sie schwer einzuschätzen sind. Die Angst vor plötzlichen, versteckten Kosten kann das Vertrauen in Anwält*innen im Allgemeinen und auch das persönliche Verhältnis zu Ihrer Anwältin belasten. Pauschale Aussagen zu den Kosten sind dabei selten möglich, jeder Fall liegt anders. Genau deshalb ist mir eine individuelle, transparente Kostenbesprechung wichtig.

So entstehen sie

Die Vergütung von Rechtsanwalt*innen richtet sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt fest wann, welche Gebühren und in welcher Höhe entstehen. Diese Gebühren dürfen Anwält*innen nicht unterschreiten. 

Je nach Umfang und Schwierigkeit eines Falles können diese Pauschalen den Arbeitsaufwand nicht abfedern, weshalb eine individuelle Kostenvereinbarung erforderlich sein wird. Hierzu berate ich Sie transparent.

Die Höhe der Kosten hängt immer vom Einzelfall ab. Streitwert, Verfahrensabschnitt und Umfang spielen hier ein große Rolle. Gerne bespreche ich alle Kosten mit Ihnen vorab transparent.

Auf einen Blick

Erstberatung

Ich bereite mich vor und bespreche in 60 Minuten Ihre Rechtsfragen. Eine Erstberatung kostet zwischen 90,00-190,00 € zzgl. MwSt.

RVG

Die Anwaltskosten richten sind grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich im Einzelfall auch die Einholung einer Deckungszusage.

Honorarvereinbarung

Je nach Umfang und Aufwand ist eine individuelle Kostenvereinbarung erforderlich.

IM DETAIL

ERSTBERATUNG


Die Erstberatung (45 Min.) soll Ihnen ermöglichen, Ihre Situation zu verstehen und insbesondere zu klären, ob und welche weiteren rechtlichen Schritte für Sie infrage kommen. Eine solche Beratung kann per Videokonferenz, telefonisch oder in Präsenz in meinen Kanzleiräumen erfolgen. Termine sind in der Regel kurzfristig möglich, oft innerhalb von 24 Stunden.

Eine Erstberatung kostet ohne Rechtsschutzversicherung 90,00 € Euro zzgl. MwSt., mit Rechtsschutzversicherung 190,00 € zzgl. MwSt. nach dem RVG. Entscheiden Sie sich anschließend, mich zu mandatieren, wird diese Gebühr auf die weitere Rechtsvertretung angerechnet.

Reichen Sie mir vorab Unterlagen ein, sichte ich diese und bereite mich darauf für unser Gespräch vor. Hilfreich sind je nach Fall im Strafrecht beispielsweise die Vorladung und wenn vorhanden die Anklage. Im Arbeitsrecht beispielsweise Ihr Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine erhaltene Kündigung oder sonstige Schreiben Ihrer Arbeitgeber*in über welche Sie sprechen möchten.

Scheuen Sie sich nicht, mich auch bei Rückfragen zu kontaktieren. Für den ersten Kontakt steht ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Sonst können Sie mich auch so kontaktieren. Ich lasse Sie wissen, wenn das Gespräch zu umfangreich wird und Kosten auslösen würde.

Gesetzliche Gebühren (RVG)


Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich meine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Dieses legt in umfangreichen tabellarischen Anhängen für jede Verfahrensart Gebühren fest, deren Erläuterung im Detail den Rahmen hier sprengen würde. Kurz gesagt, die Kosten für außergerichtliches- und gerichtliches Handeln können nicht pauschal erklärt werden. Wie sich die Kosten zusammensetzen und wie hoch sie sind, erläutere ich Ihnen in einer Beratung.

 

Im Strafrecht entstehen Gebühren meist für jeden Verfahrensabschnitt, etwa für das Ermittlungsverfahren, die erste Instanz vor Gericht, eine Berufung oder Revision, sowie für einzelne Termine wie einen Haftprüfungstermin oder eine Gerichtsverhandlung.Nach den gesetzlichen Gebühren können Sie hier mit etwa 1.000,00 € pro Instanz rechnen. Werde ich Ihnen als Pflichtverteidigerin beigeordnet, zahlt zunächst die Staatskasse meine Vergütung. Bei einer Verurteilung kann das Gericht Sie zur Rückerstattung verpflichten. Als Nebenklägerin übernimmt bei bestimmten schweren Delikten die Staatskasse meine Vergütung im Rahmen einer notwendigen Beiordnung.

 

Im Arbeitsrecht orientieren sich die Gebühren meist am sog. Gegenstandswert, bei einer Kündigungsschutzklage beispielsweise üblicherweise an Ihrem Bruttomonatsgehalt. Da dieser Wert je nach Fall stark variiert, lässt sich hier keine pauschale Zahl nennen. 

 

Ich bespreche die für Sie zu erwartenden Kosten in jedem Fall gerne konkret mit Ihnen, sobald ich Ihren Fall kenne, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können. Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens, je nach Ihrem Einkommen und Vermögen, gegebenenfalls auch in Raten. Ob das für Sie infrage kommt, prüfe ich gerne gemeinsam mit Ihnen.

Rechtsschutzversicherung


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie gerne eine Deckungszusage ein. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, ich habe darin keinen Einblick und kann daher lediglich eine Deckungsanfrage stellen, nicht selbst beurteilen, ob und in welchem Umfang Deckung besteht. Prüfen Sie idealerweise vorab selbst Ihre Versicherungsbedingungen. Gerade im Strafrecht übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten oft nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen.

 

Läuft in Ihrem Fall bereits eine Frist, etwa bei einer Kündigungsschutzklage oder einem Einspruch, sollten wir mit dem nächsten Schritt nicht auf die Deckungszusage warten. Sonst kann es passieren, dass Ihre Frist verstreicht und Ihre Rechte verloren gehen, während die Versicherung noch prüft. Bedenken Sie dabei: Wird die Deckung am Ende nicht erteilt, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst tragen.

Honorarvereinbarung


Die gesetzlichen Gebühren sind Pauschalen, die von einem durchschnittlichen Mandat ausgehen. Bei umfangreicheren oder besonders aufwendigen Verfahren bilden sie den tatsächlichen Arbeitsaufwand oft nicht ab.

 

Deshalb treffe ich gerade bei umfangreichen Verfahren mit meinen Mandant*innen individuelle Honorarvereinbarungen, die auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten sind. Dabei kommuniziere ich offen mit Ihnen und suche gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, die für beide Seiten passt, das ist mir in der Praxis bisher immer gelungen.

Noch Fragen?


Die Kosten in einem Verfahren können ein großer Stressfaktor sein und pauschalisiert schwer erklärbar. In einem kostenlosen Erstgespräch bespreche ich gerne Ihre individuelle Situation mit Ihnen. Gerne auch perdu.

KOSTEN


Anwaltliche Kosten sorgen bei vielen für Unbehagen, weil sie schwer einzuschätzen sind. Die Angst vor plötzlichen, versteckten Kosten kann das Vertrauen in Anwält*innen im Allgemeinen und auch das persönliche Verhältnis zu Ihrer Anwältin belasten. Pauschale Aussagen zu den Kosten sind dabei selten möglich, jeder Fall liegt anders. Genau deshalb ist mir eine individuelle, transparente Kostenbesprechung wichtig.

Auf einen Blick

Erstberatung

Ich bereite mich vor und bespreche in 45 Minuten Ihre Rechtsfragen. Eine Erstberatung kostet zwischen 90,00-190,00 € zzgl. MwSt.

RVG

Die Anwaltskosten richten sind grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich im Einzelfall auch die Einholung einer Deckungszusage.

Honorarvereinbarung

Je nach Umfang und Aufwand ist eine individuelle Kostenvereinbarung erforderlich.

IM DETAIL

ERSTBERATUNG


Die Erstberatung (45 Min.) soll Ihnen ermöglichen, Ihre Situation zu verstehen und insbesondere zu klären, ob und welche weiteren rechtlichen Schritte für Sie infrage kommen. Eine solche Beratung kann per Videokonferenz, telefonisch oder in Präsenz in meinen Kanzleiräumen erfolgen. Termine sind in der Regel kurzfristig möglich, oft innerhalb von 24 Stunden.

Eine Erstberatung (45 Min.) kostet ohne Rechtsschutzversicherung 90,00 € Euro zzgl. MwSt., mit Rechtsschutzversicherung 190,00 € zzgl. MwSt. nach dem RVG. Entscheiden Sie sich anschließend, mich zu mandatieren, wird diese Gebühr auf die weitere Rechtsvertretung angerechnet.

Reichen Sie mir vorab Unterlagen ein, sichte ich diese und bereite mich darauf für unser Gespräch vor. Hilfreich sind je nach Fall im Strafrecht beispielsweise die Vorladung und wenn vorhanden die Anklage. Im Arbeitsrecht beispielsweise Ihr Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine erhaltene Kündigung oder sonstige Schreiben Ihrer Arbeitgeber*in über welche Sie sprechen möchten.

Scheuen Sie sich nicht, mich auch bei Rückfragen zu kontaktieren. Für den ersten Kontakt steht ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Sonst können Sie mich auch so kontaktieren. Ich lasse Sie wissen, wenn das Gespräch zu umfangreich wird und Kosten auslösen würde.

Gesetzliche Gebühren (RVG)


Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich meine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Dieses legt in umfangreichen tabellarischen Anhängen für jede Verfahrensart Gebühren fest, deren Erläuterung im Detail den Rahmen hier sprengen würde. Kurz gesagt, die Kosten für außergerichtliches- und gerichtliches Handeln können nicht pauschal erklärt werden. Wie sich die Kosten zusammensetzen und wie hoch sie sind, erläutere ich Ihnen in einer Beratung.

 

Im Strafrecht entstehen Gebühren meist für jeden Verfahrensabschnitt, etwa für das Ermittlungsverfahren, die erste Instanz vor Gericht, eine Berufung oder Revision, sowie für einzelne Termine wie einen Haftprüfungstermin oder eine Gerichtsverhandlung.Nach den gesetzlichen Gebühren können Sie hier mit etwa 1.000,00 € pro Instanz rechnen. Werde ich Ihnen als Pflichtverteidigerin beigeordnet, zahlt zunächst die Staatskasse meine Vergütung. Bei einer Verurteilung kann das Gericht Sie zur Rückerstattung verpflichten. Als Nebenklägerin übernimmt bei bestimmten schweren Delikten die Staatskasse meine Vergütung im Rahmen einer notwendigen Beiordnung.

 

Im Arbeitsrecht orientieren sich die Gebühren meist am sog. Gegenstandswert, bei einer Kündigungsschutzklage beispielsweise üblicherweise an Ihrem Bruttomonatsgehalt. Da dieser Wert je nach Fall stark variiert, lässt sich hier keine pauschale Zahl nennen. 

 

Ich bespreche die für Sie zu erwartenden Kosten in jedem Fall gerne konkret mit Ihnen, sobald ich Ihren Fall kenne, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können. Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens, je nach Ihrem Einkommen und Vermögen, gegebenenfalls auch in Raten. Ob das für Sie infrage kommt, prüfe ich gerne gemeinsam mit Ihnen.

Rechtsschutzversicherung


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie gerne eine Deckungszusage ein. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, ich habe darin keinen Einblick und kann daher lediglich eine Deckungsanfrage stellen, nicht selbst beurteilen, ob und in welchem Umfang Deckung besteht. Prüfen Sie idealerweise vorab selbst Ihre Versicherungsbedingungen. Gerade im Strafrecht übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten oft nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen.

 

Läuft in Ihrem Fall bereits eine Frist, etwa bei einer Kündigungsschutzklage oder einem Einspruch, sollten wir mit dem nächsten Schritt nicht auf die Deckungszusage warten. Sonst kann es passieren, dass Ihre Frist verstreicht und Ihre Rechte verloren gehen, während die Versicherung noch prüft. Bedenken Sie dabei: Wird die Deckung am Ende nicht erteilt, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst tragen.

Honorarvereinbarung


Die gesetzlichen Gebühren sind Pauschalen, die von einem durchschnittlichen Mandat ausgehen. Bei umfangreicheren oder besonders aufwendigen Verfahren bilden sie den tatsächlichen Arbeitsaufwand oft nicht ab.

 

Deshalb treffe ich gerade bei umfangreichen Verfahren mit meinen Mandant*innen individuelle Honorarvereinbarungen, die auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten sind. Dabei kommuniziere ich offen mit Ihnen und suche gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, die für beide Seiten passt, das ist mir in der Praxis bisher immer gelungen.

Noch Fragen?


Die Kosten in einem Verfahren können ein großer Stressfaktor sein und pauschalisiert schwer erklärbar. In einem kostenlosen Erstgespräch bespreche ich gerne Ihre individuelle Situation mit Ihnen. Gerne auch perdu.

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