Strafrecht
Sieht man sich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert beginnt für viele Menschen eine belastende und ungewisse Phase. Als Soforthilfe empfehle ich zu schweigen und sich anwaltliche Hilfe zu holen. Als Beschuldigte*r sind Sie nicht verpflichtet auszusagen. Ich bin kurzfristig erreichbar und nehme mir die nötige Zeit, um mit Ihnen die nächsten Schritte zu klären. Da das Interesse meiner Mandant*innen an erster Stelle für mich steht, scheue ich wenn nötig auch keinen Konflikt mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht.
Ich unterstütze Sie
Ermittlungsverfahren
Einsicht in die Akte, klare erste Schritte. Von der Vorladung bis zum Ende des Verfahrens
Hauptverfahren
Wir entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie und ich vertrete Ihre Interessen konsequent vor Gericht
Berufung
Urteil erhalten? Ich prüfe, ob sich eine Berufung lohnt und lege diese für Sie ein
Strafvollstreckung
Ich berate Sie zu Fragen wie des Strafaufschubs, Bewährungsfragen und vorzeitige Entlassung
Mein Ansatz
Strafverteidigung
Als Strafverteidigerin verteidige ich Sie mit größter Leidenschaft und Engagement. Ich verteidige Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens. Vom Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung bis zum Berufungs- oder Revisionsverfahren. Ich verteidige bundesweit und auch auf englisch.
Das Strafrecht ist breit gefächert. Von dem allgemeinen Strafrecht , was Delikte aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wie Körperverletzung, Mord, Totschlag, Diebstahl, Nötigung oder Betrug erfasst, bis hin zu Sondergesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Straßenverkehrsrecht.
Ich vertrete Sie unabhängig davon, wie „klein“ der Vorwurf ist und verschaffe mir durch Akteneinsicht schnell einen Überblick über Ihre Situation. Ich verteidige ausnahmslos nicht bei einem Vorwurf sexualisierter oder rechter Gewalt. Ich berate Sie beispielsweise bei:
- Allgemeines Strafrecht, z.B. bei Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung
- Politisch motivierte Straftaten
- Bei Vorwürfen aus Sondergesetzten wie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Vorladung als Beschuldigte*r
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
- Festnahme und Untersuchungshaft
- Strafbefehl
- Bei einer bevorstehenden Hauptverhandlung
- Jugendstrafrecht
Zu Beginn empfehle ich grundsätzlich, zunächst zu schweigen. Eine Aussage ist auch später noch möglich, dann aber kontrolliert und erst, wenn der Vorwurf klar ist. Als Ihre Verteidigerin sehe ich zunächst die Akte ein, bespreche die rechtliche Lage mit Ihnen auf Augenhöhe und entwickle gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Nebenklage
Als verletzte Person in einem Strafverfahren haben Sie bestimmte Rechte. Wird Anklage erhoben, können Sie sich dieser als Nebenklägerin anschließen. Das bedeutet: Sie wirken nicht nur als Zeugin mit, sondern können selbst Anträge stellen, Abläufe rügen und das Verfahren durch eigene Anregungen mitgestalten.
In folgenden Situationen kommt eine Nebenklage besonders in Betracht:
- Sexualstraftaten
- Körperverletzung
- Tötungsdelikte (hier können sich auch Hinterbliebene anschließen)
- Menschenhandel und Freiheitsberaubung
- Verstöße gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
Bei bestimmten schweren Delikten haben Sie zudem Anspruch auf eine kostenfreie Beiordnung einer Nebenklagevertretung d.h. die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse. Ich berate Sie gerne, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Als Ihre Anwältin übernehme ich für Sie: Ich beantrage Akteneinsicht, benenne Zeuginnen und stelle Fragen im Prozess , damit Sie aktiv am Verfahren teilnehmen können.
Ich berate Sie gerne dazu, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, wie ein Vorgehen aussehen könnte und ob eine Anzeige sinnvoll ist. Auch die Frage, ob daneben Schadensersatzansprüche oder Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bestehen, können wir gemeinsam besprechen.
Lassen Sie uns sprechen.
In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären die nächsten Schritte.
Strafrecht
Sieht man sich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert beginnt für viele Menschen eine belastende und ungewisse Phase. Als Beschuldigte*r sind Sie nicht verpflichtet auszusagen. Als Soforthilfe empfehle ich zu schweigen. Ich bin kurzfristig erreichbar und nehme mir die nötige Zeit, um mit Ihnen die nächsten Schritte zu klären.
Ich unterstütze Sie
Ermittlungsverfahren
Einsicht in die Akte, klare erste Schritte. Von der Vorladung bis zum Ende des Verfahrens
Hauptverfahren
Wir entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie und ich vertrete Ihre Interessen konsequent vor Gericht
Berufung
Urteil erhalten? Ich prüfe, ob sich eine Berufung lohnt und lege diese für Sie ein
Strafvollstreckung
Ich berate Sie zu Fragen wie des Strafaufschubs, Bewährungsfragen und vorzeitige Entlassung
Strafverteidigung
Als Strafverteidigerin verteidige ich Sie mit größter Leidenschaft und Engagement. Ich verteidige Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens. Vom Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung bis zum Berufungs- oder Revisionsverfahren. Ich verteidige bundesweit und auch auf englisch.
Das Strafrecht ist breit gefächert. Von dem allgemeinen Strafrecht , was Delikte aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wie Körperverletzung, Mord, Totschlag, Diebstahl, Nötigung oder Betrug erfasst, bis hin zu Sondergesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Straßenverkehrsrecht.
Ich vertrete Sie unabhängig davon, wie „klein“ der Vorwurf ist und verschaffe mir durch Akteneinsicht schnell einen Überblick über Ihre Situation. Ich verteidige ausnahmslos nicht bei einem Vorwurf sexualisierter oder rechter Gewalt. Ich berate Sie beispielsweise bei:
- Allgemeines Strafrecht, z.B. bei Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung
- Politisch motivierte Straftaten
- Bei Vorwürfen aus Sondergesetzten wie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Vorladung als Beschuldigte*r
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
- Festnahme und Untersuchungshaft
- Strafbefehl
- Bei einer bevorstehenden Hauptverhandlung
- Jugendstrafrecht
Zu Beginn empfehle ich grundsätzlich, zunächst zu schweigen. Eine Aussage ist auch später noch möglich, dann aber kontrolliert und erst, wenn der Vorwurf klar ist. Als Ihre Verteidigerin sehe ich zunächst die Akte ein, bespreche die rechtliche Lage mit Ihnen auf Augenhöhe und entwickle gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Nebenklage
Als verletzte Person in einem Strafverfahren haben Sie bestimmte Rechte. Wird Anklage erhoben, können Sie sich dieser als Nebenklägerin anschließen. Das bedeutet: Sie wirken nicht nur als Zeugin mit, sondern können selbst Anträge stellen, Abläufe rügen und das Verfahren durch eigene Anregungen mitgestalten.
In folgenden Situationen kommt eine Nebenklage besonders in Betracht:
- Sexualstraftaten
- Körperverletzung
- Tötungsdelikte (hier können sich auch Hinterbliebene anschließen)
- Menschenhandel und Freiheitsberaubung
- Verstöße gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
Bei bestimmten schweren Delikten haben Sie zudem Anspruch auf eine kostenfreie Beiordnung einer Nebenklagevertretung d.h. die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse. Ich berate Sie gerne, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Als Ihre Anwältin übernehme ich für Sie: Ich beantrage Akteneinsicht, benenne Zeuginnen und stelle Fragen im Prozess , damit Sie aktiv am Verfahren teilnehmen können.
Ich berate Sie gerne dazu, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, wie ein Vorgehen aussehen könnte und ob eine Anzeige sinnvoll ist. Auch die Frage, ob daneben Schadensersatzansprüche oder Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bestehen, können wir gemeinsam besprechen.
Lassen Sie uns sprechen.
In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären die nächsten Schritte.